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Neues GMG

Am 1. Juli 2026 soll die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes in Kraft treten – voraussichtlich unter dem neuen Namen Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG). Nach aktuellen Entwürfen zeichnet sich ein deutlicher Kurswechsel ab, der jedoch noch nicht abschließend beschlossen ist.

Es wird erwartet, dass das sogenannte Heizungsgesetz mit seiner umstrittenen 65-Prozent-EE-Pflicht ersatzlos gestrichen wird. Dann wäre es Eigentümern und Bauherren wieder freigestellt, jedes Heizsystem zu wählen – auch moderne Gas- oder Ölheizungen. Auch das bisherige Betriebsverbot für alte Konstanttemperaturkessel soll entfallen.

An die Stelle von Verboten soll nach den vorliegenden Plänen eine schrittweise Beimischungspflicht für CO₂-neutrale Brennstoffe treten – die sogenannte Bio-Treppe. Demnach wäre ab 2029 ein Anteil von 10 Prozent Biogas, Bioöl oder grünem Wasserstoff vorgesehen, dieser Anteil soll in den Folgejahren weiter ansteigen.

Ebenfalls erwartet wird die Anpassung der kommunalen Wärmeplanung. Die Wärmeplanung selbst bleibt erhalten, soll aber für kleinere Kommunen deutlich vereinfacht werden. Ob und wann diese Regelung kommt, ist noch offen.

Bei den Energieausweisen zeichnet sich eine Anpassung an die EU-Gebäuderichtlinie ab: eine neue einheitliche Skala von A bis G (statt A+ bis H) sowie erweiterte Pflichten, etwa bei Mietvertragsverlängerungen oder größeren Sanierungen. Die Einzelheiten werden derzeit auf EU-Ebene verhandelt.

Außerdem wird eine Solarpflicht erwartet – zunächst für öffentliche Gebäude und Nichtwohngebäude bis 2030, später auch für neue Wohngebäude. Ob es zu bundeseinheitlichen Regelungen kommt oder die Länder Spielräume erhalten, ist noch nicht entschieden.

Positiv zu vermerken ist, dass die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) nach bisherigem Stand bis mindestens 2029 gesichert bleiben soll. Auch die Wärmepumpe wird voraussichtlich weiterhin gefördert.