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Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) ist die gesetzliche Grundlage für Verkehrswertermittlungen (Marktwerte) von Grundstücken und Gebäuden in Deutschland. Sie sorgt für einheitliche, nachvollziehbare und gerichtsfeste Bewertungen – z. B. bei Kauf, Verkauf, Erbteilung, Finanzierung oder im Streitfall.
Eine einfache Schätzung (z. B. über Immobilienportale) ist oft ungenau und vor Gericht, Banken oder Behörden nicht anerkannt. Ein Gutachten nach ImmoWertV ist belastbar, revisionssicher und standardisiert. Das Gutachten kann zum Beispiel bei Erbauseinandersetzungen, Teilungsversteigerungen oder bei Finanzierungsfragen genutzt werden.
Im Idealfall: Grundriss, Grundbuchauszug, Baujahr, Modernisierungsliste, Fotos, eventuell Mietverträge (bei Ertragsobjekten) und Flurkarte. Fehlende Unterlagen beschaffen wir bei Bedarf selbst (z. B. beim Katasteramt).